Der Schulvorstand besteht aus 8 Mitgliedern. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen der Lehrkräfte (Schulleiterin und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur
anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten. Den Vorsitz hat die Schulleiterin.
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3
NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen
Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche
Überprüfung der Arbeit der Schule (Evaluation).